6.3.3. Der Beschwerdeführer war seit 2001 bei der G._____ AG tätig (VB 304.2 S. 30). Gemäss eigenen Aussagen habe er dabei viel Erfahrung sammeln können, so dass er später Leiter Verkauf Innendienst für die ganze Schweiz geworden sei. Dies sei "eigentlich gut gegangen bis er 2011 ausgetreten sei". Vorgängig hätten diverse Mitglieder der Führungsmannschaft gewechselt. Sein neuer Chef habe "keine Ahnung vom Verkauf gehabt, nur auf dem Papier". Dies habe zu "Reibereien" mit dem Beschwerdeführer geführt (VB 345.4 S. 105). "Nach Mobbing und Chefwechsel" sei er arbeitslos geworden (VB 304.2 S. 30). Die vom Versicherungsgericht an die G.