Der Beschwerdeführer sei nach wie vor zu 100% arbeitsunfähig. Aufgrund des bisherigen Verlaufs sei von einer eher ungünstigen Prognose auszugehen (Beschwerdebeilage [BB] 5). 5.2.2. Med. pract. E._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Kantonsspital H._____, diagnostizierte im Bericht vom 21. Oktober 2022 unter anderem ein chronisches Schmerzsyndrom mit chronischer Fatigue, ein lumbospondylogenes Schmerzsyndrom, eine depressive Störung, sowie eine leichte senso(-motorische) Polyneuropathie. Es sei nach -7-