In einer angepassten Tätigkeit bestehe (in erster Linie aufgrund der körperlichen Einschränkungen) eine Restarbeitsfähigkeit von 50 %. Eine angepasste Tätigkeit dürfe kein repetitives Bücken und Aufrichten, kein repetitives Anheben und Tragen von Gewichten über 7 kg, keine Vorneigehaltungen des Rumpfes, keine Arbeiten in kniender oder kauernder Position, keine Arbeiten, welche mit gehäuftem Treppensteigen oder längerem Gehen einhergehen, sowie keine rein statischen Belastungen des Achsenskelettes im Stehen und Sitzen umfassen. Zudem dürften keine besonderen Anforderungen an die Teamfähigkeit und keine besonderen Anforderungen an die Stresstoleranz bestehen.