In der bisherigen Tätigkeit als KV-Mitarbeiter könne vor allem aufgrund der somatischen Einschränkungen eine Restarbeitsfähigkeit von 50 % attestiert werden. Bei komplexeren Anforderungen der Tätigkeit "vor allem an Stresstoleranz, mit verschiedenen Aspekten, die gleichzeitig berücksichtigt werden müssen und mit hoher Verantwortung" müsse allerdings zusätzlich eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit um 10 % erwartet werden. In einer angepassten Tätigkeit bestehe (in erster Linie aufgrund der körperlichen Einschränkungen) eine Restarbeitsfähigkeit von 50 %.