2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. Februar 2023 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Beigeladene liess sich in der Folge nicht vernehmen. -3- 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. November 2023 stellte das Versicherungsgericht Rückfragen an die G._____ AG, bei welcher der Beschwerdeführer ehemals tätig war. Hierzu nahm diese mit Schreiben vom 16. November 2023 Stellung. 2.5. Dieses Verfahren wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2023.35 erfasst.