Wenn ein "Fatigue-Syn- drom" vorgetragen werde, das eine dauerhaft anhaltende Arbeitsunfähigkeit begründen solle, müsse sich eine entsprechende Erschöpfung auch im Laufe eines Tages darstellen. Wenn in der gesamten Versicherungsakte keine überzeugenden Befunde vorliegen würden, in denen Erschöpfungszustände beschrieben seien, was bei der Beschwerdeführerin der Fall sei, sei ein "Fatigue-Syndrom", welches eine dauerhaft anhaltende Arbeitsunfähigkeit begründen solle, nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu diagnostizieren (VB 102.2 S. 35). Dr. med.