Dass die Einschätzung von Dr. med. F. einzig auf seiner "subjektive[n] Wahrnehmung" basieren soll, geht aus dem Gutachten keineswegs hervor. So erhob Dr. med. F. im Rahmen seiner Exploration umfassende Untersuchungsbefunde (vgl. VB 102.2 S. 26 ff.) und führte eigene Zusatzuntersuchungen durch (vgl. VB 102.2 S. 30 f.), unter anderem auch ein Elektroenzephalogramm, worin er keine pathologischen Ermüdungszeichen feststellte (VB 102.2 S. 30). Gestützt auf die erhobenen Befunde stellte er fest, die von der Beschwerdeführerin vorgetragene Müdigkeit und Erschöpfung habe sich in dem vorgetragenen Ausmass nicht nachvollziehen lassen.