1. 1.1. Vorab ist auf die formelle Rüge der Beschwerdeführerin einzugehen, wonach die Beschwerdegegnerin ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe. So habe die Beschwerdegegnerin ihren Antrag auf Durchführung einer Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) einzig mit dem Argument abgewiesen, dem Gutachter seien anlässlich der Untersuchung keine Anzeichen von Müdigkeit und Erschöpfung aufgefallen (vgl. Beschwerde S. 6).