5.3. Nach dem Gesagten ist gestützt auf die Beurteilungen der Kreisärzte Dr. med. B._____ und Dr. med. univ. C._____ davon auszugehen, dass es beim Unfall vom 12. Oktober 2022 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Distorsion des linken Knies mit einer lediglich vorübergehenden, maximal sechs Wochen dauernden Verschlimmerung der aufgrund des Vorzustandes bestehenden Beschwerden kam. Die Beschwerdegegnerin hat demnach den Nachweis dafür erbracht, dass das fragliche Ereignis keine auch nur geringe Teilursache der noch über den 14. April 2023 hinaus anhaltenden Beschwerdesymptomatik am linken Knie ist.