5.2. Die Beurteilungen der Kreisärzte Dr. med. B._____ und Dr. med. univ. C._____ sind in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten, auf die sie sich stützten, beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen sowie Bildgebungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 4.1. hiervor). Weiter berücksichtigten die Kreisärzte die in den Vorakten dokumentierten bildgebenden Befunde sowie die angegebenen Beschwerden umfassend und setzten sich mit den Ausführungen der behandelnden Ärzte auseinander.