2. Mai 2023 und 20. Juni 2023 erklärte sich der Beschwerdeführer damit nicht einverstanden. In der Folge verfügte die Beschwerdegegnerin am 24. Juli 2023 die Anordnung einer bidisziplinären Begutachtung durch Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates. 2. 2.1. Gegen die Zwischenverfügung vom 24. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer am 24. August 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte die folgenden Rechtsbegehren: