In der Folge gab die Beschwerdegegnerin im Rahmen ihrer Abklärungen eine polydisziplinäre Begutachtung bei der asim Begutachtung (asim) in Auftrag (Gutachten vom 31. Dezember 2020). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte sie den Gutachtern Ergänzungsfragen, wozu diese am 5. Oktober 2021 Stellung nahmen. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 25. April 2023 mit, dass eine bidisziplinäre (orthopädische und psychiatrische) Begutachtung erforderlich sei. Mit Schreiben vom -3-