Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; medizinische Abklärung (Zwischenverfügung vom 24. Juli 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer meldete sich im November 2001 zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin sprach ihm nach entsprechenden Abklärungen mit Verfügung vom 3. August 2005 ab dem 1. April 2002 eine halbe, ab dem 1. Januar 2004 eine Dreiviertels- und ab dem 1. März 2004 eine ganze Invalidenrente zu.