Während eine Hörschädigung eine schwere Sinnestäuschung darstellt, wird bei einer solchen – anders als beispielsweise bei Blindheit – die Voraussetzung der leichten Hilflosigkeit nicht per se vermutet, sondern ist im Einzelfall zu prüfen (Urteile des Bundesgerichts 9C_691/2019 vom 31. März 2020 E. 4.2; 8C_863/2011 vom 20. September 2012 E. 2.2; Urteil des -9-