Der wöchentliche Unterstützungsaufwand betrage über sieben Stunden pro Woche. Die von den Familienmitgliedern geleistete Hilfe im Alltag sei deutlich höher als bei anderen Personen mit einer Hörbehinderung und übersteige den im Rahmen der Schadensminderungspflicht zumutbare Rahmen (Beschwerde S. 4 f.).