Sie benötige daher bei der mündlichen Kommunikation im Alltag, wo meist keine Dolmetscher anwesend seien, regelmässig Unterstützung durch Drittpersonen. Auch in der schriftlichen Kommunikation benötige sie regelmässig Hilfe von Drittpersonen. Für die schriftliche Korrespondenz sei die Beschwerdeführerin weitgehend auf Unterstützung angewiesen, so benötige sie bei praktisch allen E-Mails und Briefen sowie beim Verfassen von Nachrichten Unterstützung beim Textverständnis. Der wöchentliche Unterstützungsaufwand betrage über sieben Stunden pro Woche.