Weitere Kontakte mit Hörbeeinträchtigten bestünden nur sehr wenige (VB 300 S. 6 ff.). In der ergänzenden Stellungnahme vom 5. April 2023 führte die Abklärungsperson aus, unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht der fast durchwegs erwachsenen Familienangehörigen könne nicht der für die Annahme einer leichten Hilflosigkeit erforderliche Umfang von zwei Stunden pro Woche angerechnet werden (VB 321 S. 5).