In Bezug auf die lebenspraktische Begleitung führte die Abklärungsperson im Abklärungsbericht vom 8. Juni 2022 aus, die Beschwerdeführerin sei beim Einhalten der Termine auf eine Erinnerung der Angehörigen mittels einer schriftlichen Notiz angewiesen und bei der Organisation von Dienstleistungen von Dolmetscher und Dolmetscherinnen auf Unterstützung des Ehepartners und teilweise der Beratungsstelle, weshalb der Zeitaufwand fünf Minuten pro Woche für die Hilfe bei der Tagesstrukturierung betrage. Der Ehepartner übernehme zudem die administrativen Angelegenheiten, da ihm trotz Schwerhörigkeit die Kommunikation mit Hörenden einfacher gelinge.