5.1.1. Die Abklärungsperson hielt im Abklärungsbericht vom 8. Juni 2022 betreffend Pflege gesellschaftlicher Kontakte fest, anhand der Angaben der Beschwerdeführerin vor Ort sei davon auszugehen, dass sie keine regelmässige Dritthilfe gemäss Rz. 2011 KSH aufgrund von Kommunikationsproblemen benötige. Die Zunahme von Kommunikationsproblemen im Zusammenhang mit den Massnahmen der COVID19-Pandemie sei vorübergehender Natur und falle im Rahmen der Hilflosenentschädigung nicht ins Gewicht. Die Beschwerdeführerin könne die Wohnung ohne Dritthilfe verlassen und sich ohne Begleitung im öffentlichen Raum bewegen und aufhalten.