4. 4.1. Im gestützt auf die Ergebnisse der Abklärung an Ort und Stelle vom 18. Mai 2022 verfassten Bericht vom 8. Juni 2022 hielt die zuständige Abklärungsperson fest, die Beschwerdeführerin sei in keinem der Bereiche auf eine regelmässige und erhebliche Dritthilfe angewiesen (VB 300 S. 3 ff.).