"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 13. Juli 2023 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine Hilflosenentschädigung leichten Grades zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin (zzgl. MwSt.)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-