Am 22. November 2011 sowie am 26. Juni 2014 meldete sich die Beschwerdeführerin aufgrund von Gehörlosigkeit sowie Schwindel und Tinnitus bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Durchführung diverser Abklärungen sowie Zusprache von Integrationsmassnahmen wurde der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 25. Oktober 2021 ab dem 1. Februar 2019 eine ganze Rente zugesprochen.