1. 1.1. Der 1977 geborenen Beschwerdeführerin wurden von der Beschwerdegegnerin vom 4. Oktober 1999 bis 30. Juni 2000, vom 2. August 2001 bis 31. August 2001 und vom 1. Juli 2015 bis 30. September 2015 berufliche Massnahmen sowie diverse Hilfsmittel zugesprochen. Am 22. November 2011 sowie am 26. Juni 2014 meldete sich die Beschwerdeführerin aufgrund von Gehörlosigkeit sowie Schwindel und Tinnitus bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an.