Rechtsprechungsgemäss kommt es nicht auf die Dauer der Untersuchung an; massgebend ist in erster Linie, ob die Expertise inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_767/2019 vom 19. Mai 2020 E. 3.4 mit Hinweis), was gemäss vorangehenden Ausführungen zutrifft. Ausserdem ist der Homepage des Verlages des SRSI- Fragebogens zu entnehmen, dass die Bearbeitungszeit des Tests in der Regel bei nicht mehr als 10–15 Minuten liegt (vgl. https://www.testzentrale.ch/shop/self-report-symptom-inventory-deutsche-version-89304.html; zuletzt besucht am 5. Dezember 2023).