4.6. Der Beschwerdeführer rügt sodann auch, dass durch Dr. med. B._____ lediglich eine Untersuchung von einer Stunde und 35 Minuten stattgefunden habe, während die Untersuchung durch PD Dr. med. C._____ anlässlich von Terminen an vier Tagen erfolgt sei. Einschätzungen, welche sich auf mehrfache Untersuchungen stützten, seien aussagekräftiger als eine einmalige Untersuchung (Beschwerde S. 8, 23, 25).