Eine bis zum 10. April 2021 andauernde Einnahme von Trazodon sei damit jedoch nicht abzubilden. Der Wert von Agomelatin habe ausserhalb des Referenzbereichs gelegen und der entsprechende Metabolit sei nicht festgestellt worden, weshalb bis zum 1. März 2021 keine überdauernde Einnahme von Agomelatin habe festgestellt werden können (VB 58 S. 14, 19 f.). In seiner ergänzenden Stellungnahme vom 18. Februar 2022 hielt der Gutachter Dr. med. B._____ fest, dass die Ergebnisse der Blutspiegelbestimmungen vom 8. April 2021 belegten, dass der Beschwerdeführer die entsprechenden Medikamente um den Messzeitpunkt eingenommen habe.