ff.), währenddessen er sich bei seiner Beurteilung auf objektive Befunde abgestützt habe. In Bezug auf die im Parteigutachten von PD Dr. med. C._____ gestellte Diagnose wies er darauf hin, dass bei einer depressiven Episode im Allgemeinen eine überdauernde Verlangsamung, eine überdauernde Aufmerksamkeitsstörung und eine überdauernde Einschränkung der kognitiven Leistungsfähigkeit vorliegen würden, was mit einem "primären guten ersten Eindruck" inkompatibel sei, wie ihn PD Dr. med. C._____ festgestellt habe (vgl. VB 69 S. 34). Bei schweren Episoden bestünden andauernd eine gedrückte Stimmung und eine Verminderung von Antrieb und Aktivität.