Zu beachten ist schliesslich auch, dass die Ärzte einer Klinik, in der Patienten über einen längeren Zeitraum behandelt werden, gar nicht anders können, als schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen festzustellen, da sie andernfalls den erfüllten Behandlungsauftrag in Frage stellen würden. Gerade der Umstand, dass bisher keine Therapie eine dauerhafte Verbesserung der depressiven Symptomatik brachte, belegt den an die Lebensumstände gebundenen Charakter der Depression (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_841/2019 vom 30. März 2020 E. 4.3).