Im Bericht vom 28. August 2020 wurden die Diagnosen einer andauernden Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (ICD-10 F60.0 [recte: F62.0]) und in diesem Rahmen einer mittelgradigen depressiven Episode mit ausgeprägten Konzentrationsstörungen (ICD-10 F32.1) gestellt (VB 35 S. 5). Im Bericht vom 2. Oktober 2019 hatte die behandelnde Ärztin bereits eine mittelgradige depressive Episode im Rahmen einer existenziellen Belastungssituation (ICD-10 F32.1) mit ausgeprägten Konzentrationsstörungen diagnostiziert (VB 26 S. 3).