Dabei ging er auf das Thema der Depression ein und führte diesbezüglich aus, dass der Bericht von Dr. med. E._____ aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht überzeuge. Eine schwere depressive Episode sei eine psychische Erkrankung, bei der die betroffene Person nur sehr unwahrscheinlich bereits durch eine schützende Klinikumgebung eine ausreichende Stabilisierung erfahre. Bei einer schweren Depression seien eine Reizabschirmung und eine ausgebaute Psychopharmakotherapie notwendig. Nur sehr unwahrscheinlich sei ein schwer depressiver Patient "von -8-