4.3.2. Der Gutachter nahm in seinem Gutachten vom 10. Mai 2021 Stellung zum Bericht der behandelnden Ärztin Dr. med. E._____ vom 2. April 2019, aus welchem hervorgeht, dass der Beschwerdeführer vom 3. Januar 2019 bis 20. März 2019 in der Privatklinik H._____ hospitalisiert war, und in welchem die Diagnose einer schweren depressiven Episode im Rahmen einer ausgeprägten beruflichen Belastungssituation (ICD-10 F32.2) gestellt wurde (VB 22 S. 6). Dabei ging er auf das Thema der Depression ein und führte diesbezüglich aus, dass der Bericht von Dr. med. E._____ aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht überzeuge.