3. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des medizinischen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3. Mit Vernehmlassung vom 21. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. September 2023 wurde die H._____ als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers, im Verfahren beigeladen. -3- 5. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 verzichtete die Beigeladene auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: