2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. August 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung vom 16.06.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlich geschuldigten Leistungen, insbesondere eine ganze Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, die Kosten des Gutachtens von PD Dr. C._____ vom 15.11.2021 in Höhe von CHF 4'000.00 zu ersetzen.