Die Angelegenheit ist zur Vornahme ergänzender medizinischer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Nach entsprechenden Abklärungen ist über den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente mittels eines Einkommensvergleiches (E. 3.3.4. hiervor) neu zu entscheiden. - 10 - 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde in dem Sinne gutzuheissen, als die angefochtene Verfügung vom 7. Juli 2023 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist.