beruflichen Ausbildung des Beschwerdeführers (VB 1 S. 5; 19 S. 2) nicht ungewöhnlich. So hat er bei seiner letzten Beschäftigung für das Restaurant E._____ in einem Pensum von 50-60 % im Jahr 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen von Fr. 2'863.00 erzielt (14'315.00 für fünf Monate) und im Januar 2022 ein solches von Fr. 2'038.00 (VB 14 S. 4).