Dies womöglich in Verbindung mit dem im selben Jahr erlittenen Herzinfarkt ("STEMI"; ebd.). In den Folgejahren erfolgten bis zum Anmeldejahr 2022 wiederholt operative Eingriffe, insbesondere in Bezug auf die Herzproblematik (vgl. etwa VB 11 S. 46). -8- 3.3.3. Ein Blick auf den IK-Auszug des Beschwerdeführers (VB 14) zeigt folgendes Bild: Der Beschwerdeführer war seit seiner Einreise in die Schweiz im Jahr 1991 (VB 2 S. 2) die meiste Zeit erwerbstätig. Nach Lage der Akten sind folgende Lohnsummen ausgewiesen (VB 14 S. 2 f.):