Ein Arzt ist zwar unabhängig von seiner Fachrichtung grundsätzlich in der Lage, die Kohärenz des Berichts eines Kollegen zu beurteilen (Urteil des Bundesgerichts 8C_406/2017 vom 6. September 2017 E. 4.1.). Entsprechend genügt das Fehlen einer einschlägigen Facharztqualifikation allein grundsätzlich nicht, einer RAD-Stellungnahme den Beweiswert abzusprechen (Urteil des Bundesgerichts 9C_635/2015 vom 16. Oktober 2015 E. 3.2 mit Hinweis).