2.3.2. Die Aktenbeurteilung von Dr. med. B._____ vom 16. Januar 2023 basierte damit im Wesentlichen auf der Beurteilung eines Facharztes für Allgemeinmedizin und Nephrologie, der die Arbeitsfähigkeit von "um die 50%" vorwiegend mit kardiologischen Beschwerden begründete, während die kardiologisch behandelnden Ärzte (soweit ersichtlich) keine konkrete Arbeitsfähigkeitsbeurteilung abgaben. Entsprechend verwies Dr. med. C.