2.3. 2.3.1. Dr. med. B._____ stützte sich in seiner Beurteilung vom 16. Januar 2023 insbesondere auf die Stellungnahme von Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Nephrologie sowie Leitender Arzt Nephrologie des Spitals D._____, vom 16. August 2022 (VB 22 S. 234 f.), dessen Einschätzung "so übernommen werden" könne (VB 25 S. 1). Dr. med. C._____ führte im erwähnten Bericht aus, aus rein nephrologischer Sicht wäre der Beschwerdeführer normal arbeits- und leistungsfähig. Trotz des relativ jungen Alters handle es sich beim Beschwerdeführer aber um einen polymorbiden Patienten mit im Vordergrund stehender schwerer koronarer Herzkrankheit.