Beim Beschwerdeführer im Vordergrund stünden die somatischen Probleme durch eine ausgeprägte Niereninsuffizienz und eine koronare 3-Ge- fässerkrankung, wodurch die körperliche Leistungsfähigkeit deutlich eingeschränkt sei. Zusätzliche Einschränkungen bestünden durch das Vorhofflattern. Die chronische Niereninsuffizienz begründe eine ausgeprägte Müdigkeit und körperlich verminderte Belastbarkeit. Sowohl in der angestammten Tätigkeit als Barmann wie auch in einer angepassten Tätigkeit (körperlich leicht, wechselbelastend, ohne schweres Heben und Tragen) bestehe seit dem 1. September 2020 eine Arbeitsfähigkeit von 50-60 % (VB 25).