2.3. Mit Vernehmlassung vom 27. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung vom 7. Juli 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 37) zu Recht den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente verneint hat.