Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht. Gestützt darauf wies sie das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und ihrem Aussendienst sowie durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 7. Juli 2023 ab. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 22. August 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung vom 7.7.2023 sei aufzuheben. 2. Es die [sic] dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente zuzusprechen.