Ein solcher Heilungsverlauf ohne Teilarbeitsunfähigkeiten sei nicht ansatzweise nachvollziehbar, zumal die Behandler die Arbeitsunfähigkeiten ganz anders einstufen würden. Aus den Akten ergebe -6- sich, dass er seit seinem Unfall in ständiger Behandlung gewesen sei und zahlreiche Operationen und Infiltrationen durchgeführt worden seien (vgl. Beschwerde S. 17 f.).