_ hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit vor. Wenn in der körperlich schweren Tätigkeit auf Schotter eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestehe, sei während dieser Zeit eine angepasste körperlich leichte, vorwiegend sitzende Beschäftigung auf ebenem Untergrund, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüste, Leitern und Dächer, ohne allzu grosse mechanische Belastung der rechten Hand und ohne repetitives Begehen von Treppen zu 100 % möglich (VB 95 S. 4).