2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. Oktober 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. 2.5. Am 6. Dezember 2023 und am 19. März 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Berichte ein. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: