"1. Die Verfügung vom 23.06.2023 sei aufzuheben und es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Ansprüche nach IVG zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Abklärung zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Eingabe vom 5. September 2023 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen zu den Akten. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 28. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.