Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Unfall- sowie der Krankentaggeldversicherung ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 23. Juni 2023 eine befristete ganze Invalidenrente für die Zeit vom 1. September 2020 bis am 31. Juli 2021 zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 23. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. August 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: