1. Der 1982 geborene Beschwerdeführer meldete sich infolge unfallbedingter gesundheitlicher Beeinträchtigungen (Unfallereignis vom 14. Mai 2018) am 30. August 2019 (Posteingang: 10. September 2019) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Unfall- sowie der Krankentaggeldversicherung ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).