Ein Zeuge des Unfalls führte aus, der Beschwerdeführer sei durch die Kollision mehrere Meter durch die Luft und ins Gebüsch geschleudert worden (VB 83 S. 10). Anhand des Bildmaterials (VB 83 S. 12 ff.) ist zudem erkennbar, dass das Motorrad des Beschwerdeführers rund 30 Meter vom Kollisionsort entfernt im Gebüsch zu liegen kam (gemessen mit den Onlinekarten des Kantons Z._____; www.[...].ch). Weiter wurde das Auto des Unfallverursachers massiv deformiert und beschädigt. Zwar wurde im Polizeirapport die Endlage des Beschwerdeführers nicht vermerkt, jedoch ist davon auszugehen, dass er in -9-