Zum Unfallhergang lässt sich dem Polizeirapport der Kantonspolizei Z._____ vom 10. September 2020 (VB 83 S. 2 ff.) entnehmen, dass der Beschwerdeführer, welcher ein Motorrad lenkte, auf einer Kreuzung mit einem Personenwagen kollidierte, welcher ein Rotlicht missachtete. Der PW- Lenker gab an, er sei mit ca. 60 km/h über das Rotlicht gefahren und habe gar noch beschleunigt (VB 83 S. 8). Ein Zeuge des Unfalls führte aus, der Beschwerdeführer sei durch die Kollision mehrere Meter durch die Luft und ins Gebüsch geschleudert worden (VB 83 S. 10).